Bundesverkehrswegeplan 2030 – Ihre Stellungnahme zum Entwurf
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Diese ist beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingegangen und hat die Eingangsnummer DG0002145 erhalten.
Den Text Ihrer Stellungnahme finden Sie zu Ihrer Information am Ende dieser E-Mail.
Das Beteiligungsverfahren stellt einen wichtigen Baustein im Prozess der Aufstellung des BVWP 2030 dar. Es soll dazu beitragen, die Entscheidungen in der Verkehrsinfrastrukturpolitik transparent zu machen und damit insgesamt zu verbessern. Das BMVI wird Ihre Stellungnahme nun unter fachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten auswerten. Diese Auswertung erfolgt nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Im Fokus stehen dabei sachbezogene Argumente und Hinweise, die zu Änderungen am BVWP 2030 und dessen Umweltauswirkungen führen können. Nach Einarbeitung etwaiger Änderungen wird die überarbeitete Fassung des BVWP 2030 dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt und veröffentlicht.
Aufgrund der erwarteten Vielzahl an Stellungnahmen zum Entwurf des BVWP 2030 bitten wir um Ihr Verständnis, dass das BMVI nicht auf einzelne Stellungnahmen antworten kann. Vielmehr wird das BMVI in einem Bericht zum Beteiligungsverfahren zusammenfassend dokumentieren, wie mit den Stellungnahmen umgegangen worden ist. Der Bericht wird weiterhin aufzeigen, welche Änderungen sich daraus am Entwurf des BVWP 2030 ergeben haben. Diesen Bericht wird das BMVI nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens veröffentlichen.
Wir danken Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer Stellungnahme aktiv in den Prozess zur Aufstellung des BVWP 2030 eingebracht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat „Bundesverkehrswegeplanung“
im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Unter Angabe Ihrer Mailadresse wurde folgender Eintrag getätigt:
Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers Schiene
Bahnlinie Berlin – Stettin
Die Gemeinde Tantow schließt sich dem nachfolgenden Statement des Amtsirektors des Amtes Gartz, dem die Gemeinde Tantow als amtsangehörige Kommune angehört, vorbehaltlos an.
„Der notwendige Ausbau der Eisenbahnstrecke Berlin-Stettin (Szczecin, Polen) wurde nicht als vorrangige Maßnahme im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgesehen. Damit schwindet die Wahrscheinlichkeit, dass der Ausbau in den nächsten Jahren beginnt.
Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans für die Jahre bis 2030 heißt es lapidar: Die Bahnstrecke Berlin – Stettin ist zwischen Passow und der Grenze bei Tantow lediglich eingleisig und nicht elektrifiziert. Des Weiteren beträgt die Streckenhöchstgeschwindigkeit zwischen Berlin und Tantow derzeit lediglich 120 km/h. Zur Attraktivitätssteigerung der Strecke und zur Schaffung fernverkehrstauglicher Fahrzeiten ist neben dem zweigleisigen Ausbau samt Elektrifizierung zwischen Passow und Tantow die durchgängige Beschleunigung auf Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h vorgesehen. Der Streckenausbau wurde nur im „potentiellen Bedarf“ gelistet.
Amtsdirektor Frank Gotzmann ist unzufrieden – sowohl mit der Einstufung als auch mit Projektbeschreibung im neuen Bundesverkehrswegeplan: „Damit können und werden wir uns nicht zufrieden geben. Es geht nicht um eine bloße Attraktivitätssteigerung. Die Kriegsschäden müssen nach 71 Jahren endlich behoben werden.“ Derzeit verkehrten die Züge über einen längeren Abschnitt bei Passow auch nicht mit 120 km/h, sondern nur 50 km/h.
Der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Berlin – Stettin steht schon lange auf der Dringlichkeitsliste der Region. Durch die Wieder-Ertüchtigung der Strecke erhofft sich die Metropolregion Stettin auch einen Wiederanschluss an das deutsche Fernbahnbahnnetz, etwa durch Verlängerung von IC-Zügen zur Ostseeküste, Danzig und Königsberg. Wichtig sind die Schaffung einer zweigleisigen Strecke und die Elektrifizierung vor allem, um einen schnellen und zeitgemäßen Verkehr zwischen den beiden Großstädten Stettin, Berlin und dem Flughafen BER zu schaffen.
Der Ausbau der Bahnstrecke zieht sich seit Jahren hin. Im deutsch-polnischen Grenzgebiet geht es um ein 40 Kilometer langes Teilstück zwischen Passow und Stettin, das nur eingleisig und nicht elektrifiziert befahrbar ist. Optimistisch verkündete der damalige Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe bereits zum 160. Jahrestag der Stettiner Bahn am 18. September 2003 in Berlin, dass die gesamte Strecke auf 160 km/h ausgebaut wird. Die ministerielle Arbeitsgruppe verhandelte dann aber über acht Jahre bis 2011. Nach weiteren Verzögerungen wurde das Abkommen am 20. Dezember 2012 unterzeichnet. „Das Ergebnis der jahrelangen Verhandlungen war enttäuschend“, so Amtsdirektor Frank Gotzmann. Das 1873 errichtete und 1945 abgebaute zweite Gleis sollte von vornherein nicht mitverlegt werden. Die Umsetzung der eingleisigen Elektrifizierung zum Jahre 2020 bezeichnete das Leitmedium in Polen, die Gazeta Wyborcza, dann auch als Farce. „Politik muss für die Menschen nachvollziehbar und verlässlich sein. Wir müssen gegenüber unseren polnischen Partnern unsere Zusagen unbedingt einhalten“, so der Gartzer Amtsdirektor.“
Besonders für die Gemeinde Tantow, im strukturschwachen Nordosten Brandenburgs, an der Stettiner Bahn gelegen, ist ein zeitgemäßer Ausbau der Bahn ein bedeutender Standortfaktor für die Entwicklung der Gemeinde. Daher fordert die Gemeinde Tantow dem Ausbau der Strecke auf die höchste Priorität zusetzen um der Region eine tragfähige Zukunftsperspektive zu geben.
Andreas Meincke
Diplomverwaltungswirt (FH)
Bürgermeister Gemeinde Tantow, 08.04.2016